Liebe Kollegen, "Wer nichts weiß, muss alles glauben." Diese prägnante Aussage der österreichischen Schriftstellerin Marie von Ebner-Eschenbach gilt heute mehr denn je. Denn Wissen ist Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, für Lebensqualität und nicht zuletzt für die nachhaltige und langfristige Erhaltung unserer Arbeitsmotivation und Leistung.
Regelungen
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet an den Fortbildungen teil zu nehmen. Interessierte Mitarbeiter können an allen Angeboten teilnehmen, falls dies mit dem Dienstplan vereinbar ist.
Kostenregelung
Die Kosten für die Fortbildung werden (wenn nicht anders geregelt) von der Einrichtung getragen.
Arbeitszeitregelung
Die Teilnahme an Veranstaltungen wird als Arbeitszeit gewertet.
Handelt es sich um eine ganztägige Veranstaltung, wird die durchschnittliche, vertragliche Tagesarbeitszeit für die Berechnung zugrunde gelegt.
Pflichtschulungen
Alle Termine werden im Laufe des Jahres bekannt gegeben.
gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen
Die jährlichen Belehrungen werden einrichtungsintern organisiert und dokumentiert. Diese werden im Rahmen der Dienstbesprechungen besprochen. Folgende Belehrungen oder Unterweisungen finden statt: