Fortbildungen für Mitarbeiter

Liebe Kollegen, "Wer nichts weiß, muss alles glauben." Diese prägnante Aussage der österreichischen Schriftstellerin Marie von Ebner-Eschenbach gilt heute mehr denn je. Denn Wissen ist Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, für Lebensqualität und nicht zuletzt für die nachhaltige und langfristige Erhaltung unserer Arbeitsmotivation und Leistung.
 

Regelungen

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet an den Fortbildungen teil zu nehmen. Interessierte Mitarbeiter können an allen Angeboten teilnehmen, falls dies mit dem Dienstplan vereinbar ist. 

Kostenregelung

Die Kosten für die Fortbildung werden (wenn nicht anders geregelt) von der Einrichtung getragen. 

Arbeitszeitregelung

Die Teilnahme an Veranstaltungen wird als Arbeitszeit gewertet.  
Handelt es sich um eine ganztägige Veranstaltung, wird die durchschnittliche, vertragliche Tagesarbeitszeit für die Berechnung zugrunde gelegt.

Pflichtschulungen

Alle Termine werden im Laufe des Jahres bekannt gegeben.

gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen
 

Die jährlichen Belehrungen werden einrichtungsintern organisiert und dokumentiert. Diese werden im Rahmen der Dienstbesprechungen besprochen. Folgende Belehrungen oder Unterweisungen finden statt:

  • Brandschutzunterweisung 
  • Arbeitssicherheitsbelehrung 
  • Hygienebelehrung 
  • Handhygiene 
  • Personalhygiene 
  • Umgang mit Biostoffen 
  • § 43 Infektionsschutzgesetz 
  • Datenschutz 
  • Geräteeinweisung 
  • Verhalten im Notfall